An alles gedacht?

Tod des Ex-Partners: Ansprüche prüfen

Finanzielle Unterstützung gibt es unter Umständen auch nach dem Tod eines unterhaltspflichtigen Ex-Ehepartners. Sie nennt sich Erziehungsrente. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-mag

17.02.2025

Ratgeber. Wenn der Ehepartner stirbt, bricht für Hinterbliebene oft eine schwere Zeit an - emotional und finanziell. Eine Hinterbliebenenrente kann die finanziellen Sorgen mildern. Aber was ist, wenn nicht der aktuelle, sondern der Ex-Ehepartner stirbt, der noch Unterhalt geleistet hat? Auch dann kann es unter Umständen eine Art Hinterbliebenenrente geben, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) mit. Sie nennt sich Erziehungsrente und soll den Unterhalt des oder der verstorbenen Ex ersetzen. 

Hilfe gibt's am kostenlosen Servicetelefon

Beantragt wird die Erziehungsrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Der Anspruch besteht bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Haben Empfänger zusätzlich ein eigenes Einkommen, wird die Erziehungsrente unter Umständen gekürzt. Der Freibetrag für das eigene Einkommen liegt derzeit bei 1.038 Euro pro Monat, für jedes waisenrentenberechtigte Kind kommen noch einmal 220 Euro obendrauf. Übersteigen die Einkünfte den Freibetrag, wird die Differenz zu 40 Prozent auf die Erziehungsrente angerechnet, die Zahlung um diesen Betrag gekürzt, so die DRV. 

Bei Fragen zum Thema können Betroffenen die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung helfen. Sie sind am kostenfreien Servicetelefon der DRV unter 0800 10 00 48 00 erreichbar. Unter www.deutsche-rentenversicherung.de stehen zudem weitere Informationen, Formulare und eine kostenlose Broschüre zur Verfügung. dpa

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