Die in Deutschland geltende Sargpflicht sieht vor, dass ein Verstorbener entweder im Rahmen einer Erdbestattung in einem Sarg beerdigt, oder in einem sogenannten Kremationssarg eingeäschert werden muss, bevor die Asche des Verstorbenen in einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt wird. Daher gibt es sowohl Särge, die für eine Erdbestattung als auch für eine Feuerbestattung bestimmt sind. Zudem solche, die speziell für die Überführung hergestellt werden.
Särge aus biologisch abbaubaren Materialien
Verbraucher können heutzutage aus einer großen Vielfalt von Särgen und Urnen wählen. Ein Hauptkriterium der Wahl ist zunehmend der Aspekt der Umweltverträglichkeit, der auch in Normen und Bestattungsgesetzen berücksichtigt wird.
Die Mindestempfehlungen der DIN EN 15017 Bestattungsdienstleistungen gibt u. a. vor, dass ein Sarg aus Materialien bestehen soll, die bei Erdbestattungen eine schadstofffreie Verwesung ermöglichen und bei einer Kremation ebenfalls die Freisetzung von Schadstoffen in der Luft begrenzen. Friedhöfe erlauben in ihren Satzungen immer häufiger nur noch Särge und Urnen aus biologisch abbaubaren Materialien.
Auskleidung von Särgen
Ob Erdbestattung oder Feuerbestattung – der Innenraum von Särgen wird mit verschiedenen Materialien ausgekleidet. Dazu gehören zumeist Papier und eine Matratze aus Baumwolle, die auch das Austreten von Flüssigkeiten verhindern soll. Zusätzlich wird der Sarg für eine pietätvolle Einbettung mit Decken, Kissen und Polstern ausgestattet. Wichtig ist auch hierbei der Aspekt der Umweltverträglichkeit.
Grundsätzlich gilt: Je hochwertiger das Modell, desto teurer der Sarg.
Der Sarg aus Pappe
Neben unterschiedlichen Modellen aus Holz gibt es ebenfalls Särge aus Altpapier/Zellulose, die auch als „Pappsärge“ bezeichnet werden und ausschließlich für Feuerbestattungen eingesetzt werden dürfen. Diese Särge sind meist kostengünstig.
Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass die Kremierung eines Pappsargs deutlich mehr Energie für den Einäscherungsvorgang erfordert als dies bei einem gewöhnlichen Holzsarg der Fall ist. Deswegen weigern sich einige Krematorien, solche Pappsärge für die Einäscherung von Verstorbenen zu verwenden. Des Weiteren können Pappsärge zur Stabilisierung mit Chemikalien behandelt sein, die bei der Verbrennung bedenkliche Stoffe freisetzen. www.bestatter.de / cr