Beisetzung im Leichentuch

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Beisetzung im Leichentuch

Ohne Sargpflicht

12.11.2024
AETERNITAS
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Fast alle Bundesländer ermöglichen mittlerweile Beisetzungen im Leichentuch. Allein Sachsen und Sachsen-Anhalt beharren noch auf einer Sargpflicht ohne Ausnahmen.

Nachdem die geänderte bayerische Bestattungsverordnung in Kraft getreten ist, sind auch dort Beisetzungen im Leichentuch möglich. Voraussetzung ist, dass „religiöse oder weltanschauliche Gründe“ vorliegen und der Friedhofsträger vor Ort eine solche Art der Bestattung ermöglicht.

Ähnlich ist die Situation in fast allen anderen Bundesländern, ausgenommen Sachsen und Sachsen-Anhalt: Ausnahmen von der geltenden Sargpflicht sind laut Gesetz aus „religiösen“ Gründen möglich, zum Teil auch aus „weltanschaulichen“ bzw. „wichtigen“ Gründen, wie es zum Beispiel im niedersächsischen Bestattungsgesetz heißt. Nordrhein-Westfalen verzichtet im Bestattungsgesetz sogar ganz auf eine Sargpflicht. Bisher sehen allerdings nur wenige Friedhofsträger in ihren Satzungen sarglose Beisetzungen vor. In der Praxis betrifft dies insbesondere Muslime, die wegen ihres Glaubens eine Beisetzung im Leichentuch wünschen. ae/ms