Kaum jemand weiß, was eine Bestattung kostet, bevor er sich wegen eines Trauerfalls oder einer geplanten Vorsorge ernsthaft mit dem Thema beschäftigt. „Bestattungskosten sind nicht gleich Bestatterkosten. Hier ist es aber wichtig zu unterscheiden, um Kostenvoranschläge richtig zu lesen“, erläutert Elke Herrnberger vom Bundesverband Deutscher Bestatter.
Erste Entscheidungen schon im Vorfeld treffen
Einen sehr guten Überblick bringt der kostenlose Bestattungsplaner auf der Website des BDB (Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V.) unter www.bestatter.de/bestattungsplaner. Der Planer führt Schritt für Schritt durch alle wichtigen Station. Mit dieser Beschreibung kann ich nun Kontakt zum Bestattungsinstitut in meiner Nähe aufnehmen. Auch dazu bietet der Bundesverband zwei einfache Wege an: Entweder gebe ich gleich im Bestattungsplaner meinen Wunschort ein und erhalte eine Auswahl von Adressen örtlicher Bestatter, oder ich nutze die große Bestattersuche auf der Homepage des BDB. Vom Bestattungshaus erhalte ich dann per E-Mail ein Angebot mit der genauen Beschreibung der angebotenen Leistungen und natürlich Beistand im Trauerfall.
Professionelle Beratung hilft
Eine Bestattung ist eine hochindividuelle Dienstleistung, nicht nur das „Was“ und das “Wie“, sondern auch das „Wo“ und „Wie viele“ wirken entscheidend auf die Kostensumme ein. Insbesondere Friedhofskosten können mehr als die Hälfte der Gesamtkosten einer Bestattung ausmachen. Diese Vermittlungsportale sind oft provisionsbasiert und diese Provision muss zusätzlich erwirtschaftet werden. Stephan Neuser, Generalsekretär des BDB, erläutert: „Die Beauftragung einer Bestattung ist stets ein ganz persönlicher Vertrauensbeweis und unterstreicht, dass man sich beim Gespräch mit einem Bestatter und in dessen Geschäftsräumen angenommen wissen möchte. Auch bei geringen finanziellen Spielräumen können Bestatter einen persönlichen Abschied ermöglichen.“ akz-o
Beisetzung im Leichentuch
Ohne Sargpflicht
Fast alle Bundesländer ermöglichen mittlerweile Beisetzungen im Leichentuch. Nachdem die geänderte bayerische Bestattungsverordnung in Kraft getreten ist, sind auch dort Beisetzungen im Leichentuch möglich. Ähnlich ist die Situation in fast allen anderen Bundesländern, ausgenommen Sachsen und Sachsen-Anhalt: Ausnahmen von der geltenden Sargpflicht sind laut Gesetz aus „religiösen“ Gründen möglich, zum Teil auch aus „weltanschaulichen“ Gründen. Bisher sehen allerdings nur wenige Friedhofsträger in ihren Satzungen sarglose Beisetzungen vor. In der Praxis betrifft dies insbesondere Muslime. ae/ms