Die bekannteste Naturbestattung ist wohl die unter Bäumen. Hierbei wird die Asche eines Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt oder ohne Urne im Erdreich verstreut. Die Form der Beisetzung hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Von den üblichen Erd- oder Urnengräbern unterscheidet sich die Baumbestattung vor allem durch die naturnahe Belassenheit der Grabstätte. Es gibt keine Grabgestaltung durch Bepflanzung, einen Grabstein oder das Ablegen von Blumenschmuck. Die namentliche Kennzeichnung der Grabstätte erfolgt meistens durch ein kleines Messingschild, was am jeweiligen Baum angebracht wird. Andere Varianten sind ein gemeinsames Denkmal oder auf einigen Friedhöfen eine Grabplatte unter dem Baum.
Das Konzept stammt ursprünglich aus der Schweiz und wurde in Deutschland zum ersten Mal im Jahr 2001 von der FriedWald GmbH in der Nähe von Kassel angeboten. Mittlerweile gibt es zahlreiche Anbieter von Baumbestattungen in sogenannten Bestattungswäldern, einer der größten ist neben der FriedWald GmbH, die RuheForst GmbH.
Aber auch immer mehr Kommunen bieten Baumbestattungen an - entweder in separaten Waldstücken oder unter bestehenden Baumbeständen auf ihren Friedhöfen. Als Bezeichnung dafür haben sich insbesondere Friedpark, aber auch Urnenhain oder Ruhehain durchgesetzt.
Eine ebenfalls verfügbare und beliebte Weiterentwicklung der Baumbestattung ist die Beisetzung an anderen markanten Naturelementen innerhalb eines Bestattungswaldes - wie an einer Lichtung mit Strauchwuchs oder an einem Felsen.
Linde, Kiefer, Esche oder Kastanie - auf separaten Baumfeldern eines großen Friedhofs wachsen wie in einem Mischwald auch die unterschiedlichsten Bäume. Sie sind alt und hochgewachsen oder frisch gepflanzt und nur wenige Meter hoch. Angehörige können in Ruhe einen Platz für ihre Verstorbenen auswählen. Nicht immer wird es dann allerdings der Wunschbaum mit prächtigem Stamm und riesiger Krone. Die Friedhofsverwaltung gibt bestimmte Bäume aktuell frei. aternitas/cr
Rechts-Tipp: Tod im Hospiz: Welches Nachlassgericht ist zuständig?
Wenn ein Mensch stirbt, ist dessen Nachlass abzuwickeln. Dafür zuständig sind die Gerichte am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen. Doch wo ist dieser, wenn jemand in einem Hospiz verstirbt? Das Oberlandesgericht Braunschweig hatte genau diese Frage zu klären. Der Fall: Eine Frau lebte in einer Mietwohnung. Vor ihrem Tod zog sie in ein Hospiz in eine andere Stadt. Dort starb sie später. Als es um die Regelung ihres Nachlasses geht, stellt sich die Frage, welches Nachlassgericht nun zuständig ist? Das Gericht befand: Als letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort eines Verstorbenen ist der Ort anzusehen, an dem der Schwerpunkt der Bindungen der betreffenden Person und ihr Daseinsmittelpunkt liegen. Das sei in diesem Fall nicht der Ort des Hospizes, sondern der Ort der Mietwohnung. dpa
Für die letzte Reise: Briefe, Spielzeug und Co. als Grabbeigaben
Seit Jahrtausenden wurden aus religiösen oder kulturellen Aspekten Grabbeigaben in die Gräber und/oder Särge der Toten gelegt. Übrigens ist es auch bei einer Feuerbestattung möglich, kleine Gegenstände, Briefe o.ä. in den Sarg zu legen und mit einäschern zu lassen. Manchmal sind es Bilder aus vergangenen Zeiten, die dem Verstorbenen mit auf seine letzte Reise gegeben werden, manchmal ist es ein Brief, in dem die Hinterbliebenen ihre Gefühle zum Ausdruck gebracht haben. Entscheidend ist, was einem persönlich wichtig erscheint. Tipp: Sicherheitshalber sollte man sich beim Bestatter oder dem Krematorium erkundigen, ob bestimmte Materialien als Beigabe unerwünscht oder verboten sind. aeternitas