Kinder in Trauer

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Kinder in Trauer

Nachrichten um Krieg und Tod kindgerecht aufarbeiten. Gefühle der Kinder dabei ernst nehmen.

19.11.2024
Kinder sollten Nachrichten von Krieg und Tod nur gefiltert und nicht allein anschauen. Foto: Christin Klose/dpa.mag
Kinder sollten Nachrichten von Krieg und Tod nur gefiltert und nicht allein anschauen. Foto: Christin Klose/dpa.mag

Bilder des Krieges in den Nachrichten und auf Social-Media-Kanälen hinterlassen nicht nur bei Erwachsenen ein mulmiges Gefühl und Angst. Auch Kinder bekommen den Russland-Ukraine-Konflikt mit. Die Initiative „Schau hin! Was Dein Kind mit Medien macht“ rät Eltern allerdings zu kindgerechten Formaten, um sie so über die Ereignisse aufzuklären. Kindernachrichten etwa auf „logo!“, „neuneinhalb“ oder im Kinderradio „KiRaKa“ erläutern die Angriffe auf die Ukraine. Sie sollten gemeinsam mit den Kindern geschaut werden, so die Medienexperten. Auf frieden-fragen.de finden Kinder Austausch zu Fragen von Krieg und Gewalt.

Eigene Gefühle erklären und Kinder ernst nehmen

In Gesprächen mit Kindern brauchen Eltern ihre eigene Besorgnis nicht zu verschweigen, sondern sollten diese lieber erläutern. Die Schau-hin!-Experten raten allerdings, sich nicht von den eigenen Gefühlen mitreißen zu lassen und diese direkt weiterzugeben. Denn es versetze Kinder nur in Angst, wenn sie merken, dass diejenigen, die auf sie aufpassen sollen, selbst ratlos sind. Auch wilde Mutmaßungen könnten Kinder unnötig verunsichern.

Deshalb sei es wichtig, die Situation möglichst nüchtern zu erklären. Unabhängig davon, wie alt ein Kind ist, will es mit seinen Gefühlen ernst genommen werden. Statt Trauer oder Angst zu beschwichtigen, fragen Eltern besser nach, was dem Kind genau Sorgen bereitet.

Allein schon dieses Interesse sei tröstlich. Dabei sollte auf die jeweilige emotionale Lage des Kindes eingegangen und nach passenden Erklärungen gesucht werden. Und noch einen Tipp haben die Medienexperten für Eltern: Sie können ihre Kinder dazu anregen, ihre Gefühle in einem Bild oder einer Geschichte auszudrücken. dpa-mag

Ohne Sargpflicht: Beisetzung im Leichentuch

Fast alle Bundesländer ermöglichen mittlerweile Beisetzungen im Leichentuch. Allein Sachsen und Sachsen-Anhalt beharren noch auf einer Sargpflicht ohne Ausnahmen. Ausnahmen von der geltenden Sargpflicht sind laut Gesetz aus „religiösen“ Gründen möglich, zum Teil auch aus „weltanschaulichen“ bzw. „wichtigen“ Gründen, wie es zum Beispiel im niedersächsischen Bestattungsgesetz heißt. Nordrhein-Westfalen verzichtet im Bestattungsgesetz sogar ganz auf eine Sargpflicht. Bisher sehen allerdings nur wenige Friedhofsträger in ihren Satzungen sarglose Beisetzungen vor. In der Praxis betrifft dies insbesondere Muslime, die wegen ihres Glaubens eine Beisetzung im Leichentuch wünschen. ae/ms