Werde Erde

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Reerdigung: In 40 Tagen wird aus einem Körper wertvolle Erde - die Zukunft der Bestattungskultur?

19.11.2024
Die Reerdigung stellt eine natürliche Alternative zur klassischen Beerdigung dar. Foto: Meine Erde / Alvarium Kiel
Die Reerdigung stellt eine natürliche Alternative zur klassischen Beerdigung dar. Foto: Meine Erde / Alvarium Kiel

Nein, das ist kein Verschreiber. Es geht hier um eine noch wenig bekannte, sehr natürliche Form der Beerdigung - genannt Reerdigung. Wenn im Wald ein Baum stirbt, wird er zu Erde. Genauso wird auch ein menschlicher Körper zu Erde. Diese natürlichen, ursprünglichen Prozesse mit grüner Technologie vereinen - das wird Reerdigung genannt.

Im Gegensatz zu anderen Bestattungsmethoden folgt eine Reerdigung dem Kreislauf und den Gesetzen der Natur. Mikroorganismen verwandeln den Körper in wertvolle Erde.

Sanft auf Stroh und Grünschnitt gebettet

Ist ein Mensch gestorben, wird er auf ein Bett aus Stroh und Grünschnitt gelegt. Durch die Zugabe der pflanzlichen Materialien kann der menschliche Körper wieder zu Erde werden. Auch Blumen sind bei der Einbettung eine willkommene Beigabe. Beigemischt ist immer auch ein Anteil an Pflanzenkohle. Das Ruhebett befindet sich in einem sargähnlichen Behältnis, dem Kokon, mit optimalen Bedingungen für den natürlichen Verwandlungsprozess. Dieser Kokon bleibt bis zum Abschluss der Transformation verschlossen. Über Anschlüsse für Luft und Wasser wird der Prozess gesteuert.

Das letzte Bett duftet nach Heu und Sommerwiese.

Mikroorganismen helfen bei der Verwandlung

Natürliche Mikroorganismen, die im menschlichen Körper und den pflanzlichen Materialien enthalten sind, transformieren den Körper. Dank perfekter Bedingungen arbeiten die kleinen Helfer sehr schnell. Innerhalb von 40 Tagen verwandeln sie alles Organische in Erde.

Wenn die Natur ihre Umwandlung vollendet hat, ist aus dem Körper fruchtbarer Humus entstanden. Die neue Erde kann nun dem Kokon entnommen werden. Verbliebene Knochen und Knochenfragmente werden verfeinert und dem Humus beigegeben. So entsteht feinrieselige Erde.

Der Kohlenstoff und alle Nährstoffe bleiben dabei weiterhin in der Erde gebunden, die dadurch schnell zum idealen Nährboden für neues Pflanzenleben wird. Nach der Einbringung auf einem Friedhof der Wahl kann die Grabstelle direkt mit einem Baum oder Blumen bepflanzt werden.

Alvarium - ein geschützter Ort

Die Reerdigungskokons, in denen die Mikroorganismen die Umwandlung der Überreste vollziehen, brauchen einen geschützten Ort. Diesen Ort nennt man Alvarium. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet Bienenstock. Die Bezeichnung verbindet zwei Aspekte: Sie knüpft an das Kolumbarium an – einen oberirdischen Gedenkort zur Aufbewahrung von Urnen oder Särgen. Und sie nimmt zusätzlich auch Bezug auf die umhüllende Struktur, in der die Kokons während der 40 Tage geborgen sind. Die ersten Alvarien sind freie Friedhofskapellen, die gepachtet und hergerichtet werden. pm/cr

Weitere Infos zum Thema Reerdigung unter www.meineerde.de/reerdigung


Was bedeutet die Bestattungspflicht?

Vorgeschrieben: Eine Leiche ist in Deutschland zu bestatten. Die Art und Weise ist damit nicht vorgegeben.

In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Es handelt sich damit um eine öffentlich-rechtliche Pflicht, die dem Ordnungsrecht zuzuordnen ist. Eine möglicherweise eingegangene zivilrechtliche Verpflichtung oder auch eine moralische Verpflichtung werden gewöhnlich nicht mit dem Begriff der Bestattungspflicht verbunden. Es ist in Deutschland nur vorgeschrieben, dass eine Leiche zu bestatten ist. Die Art und Weise der Bestattung sind vom Grundsatz her nicht vorgegeben. Hierfür stehen in allen Bundesländern die Erdbestattung und die Feuerbestattung zu Auswahl. Die Bestattungspflicht ist in landesrechtlich festgelegten Fristen zu erfüllen. Mit der Bestattungspflicht im engeren Sinne sind weitere Verpflichtungen verbunden. So ist etwa gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Leichenschau stattzufinden hat. Bestattungspflichtig sind nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer die nächsten Angehörigen der oder des Verstorbenen. Bis auf einige Ausnahmen sehen die einzelnen Bundesländer an den ersten Positionen übereinstimmend die folgende Rangfolge vor: Ehepartner, eingetragene(r) Lebenspartner(in), (volljährige) Kinder, Eltern. Hiervon wird etwa in Hessen und in Niedersachsen abgewichen. An verschiedenen Positionen sind überall ebenfalls bestattungspflichtig: Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder. Sind die vorher genannten Personen vorhanden, schließt das die Bestattungspflicht für die später Genannten aus. aeternitas