Auf einem Parkplatz ohne eindeutigen Straßencharakter können Autofahrer in der Fahrgasse nicht darauf vertrauen, dass ihr eigener Verkehrsfluss nicht gestört wird. Sprich, sie müssen immer mit ungewöhnlichen Fahrzeugbewegungen rechnen, etwa dass ein Auto ausparkt. Sie müssen das Tempo also anpassen und stets bremsbereit sein. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Eigentlich haben Rückwärtsfahrende besondere Sorgfaltspflichten, das sieht die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor. Kracht es jedoch auf einem Supermarktparkplatz, kann man sich nicht unmittelbar auf den entsprechenden Paragrafen der StVO (§9, Abs. 5) berufen. Das zeigt ein Gerichtsbeschluss, auf den der ADAC hinweist.
Rückwärts aus Parklücke
Konkret ging es um einen Autofahrer, der in der Fahrgasse eines Supermarktparkplatzes mit circa 20 km/h unterwegs war. Eine Frau fuhr mit ihrem Auto rückwärts aus einer Parklücke. Es krachte. Im Nachgang forderte der Geradeausfahrende vollen Schadenersatz. Das Argument: Die Rückwärtsfahrende habe eine gesteigerte Sorgfaltspflicht. Der wiederum argumentierte, dass der andere viel zu schnell gewesen sei und forderte eine Mitschuld ein. Am Ende entschied das Oberlandesgericht in Schleswig vereinfacht ausgedrückt: Die spezielle Regel zum Rückwärtsfahren laut der StVO gilt auf Parkplätzen ohne Straßencharakter nicht direkt, weil es dort keinen typischen fließenden Straßenverkehr gibt. Aber deren Charakter, die Pflicht zu besonderer Vorsicht, besteht trotzdem, und zwar aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme heraus (nach § 1, Abs. 1 der StVO).
Nicht bremsbereit
Das heißt wiederum: Für alle ist besondere Vorsicht geboten. Auch wer in der Fahrgasse eines Parkplatzes fährt, muss jederzeit mit rückwärtsfahrenden oder ein- und ausparkenden Fahrzeugen rechnen. Daher hätte der Kläger mit geringerem Tempo fahren müssen, um jederzeit anhalten zu können. Das war offensichtlich nicht der Fall: Er hatte nicht mehr stoppen können, obwohl die Frau nur sehr langsam aus der Lücke gefahren war.
Mit höchster Vorsicht
Allerdings gilt auch auf dem Parkplatz: Beim Rückwärtsfahren muss man aufpassen und darf nur mit höchster Vorsicht agieren. So kam es am Ende zu einer Schadenquote von je 50 Prozent, beide mussten also zur Hälfte haften, entschied das Gericht. (Az.: 7 U 87/25) dpa
Die Zeit voll ausnutzen
Begleitetes Fahren ab 17 Frühes Üben bringt später mehr Sicherheit.
Bereits sechs Monate vor dem 17. Geburtstag können sich Jugendliche für das begleitete Fahren anmelden - und sollten das auch, empfiehlt Thiess Johannssen von einem deutschen Versicherungsunternehmen: „Wer das Begleitjahr voll ausschöpft, ist später nachweislich sicherer unterwegs. Die Unfallzahlen liegen 20 Prozent niedriger als bei denjenigen, die ihren Führerschein mit 18 Jahren machen.“
Namentliche Nennung
Um pünktlich zum 17. Geburtstag die Prüfbescheinigung zu erhalten, ist ein frühzeitiges Gespräch mit der Fahrschule empfehlenswert. Wer wenig Zeit hat, kann auch einen der oft angebotenen Intensivkurse nutzen - etwa während der Ferien oder vor Beginn einer Ausbildung. Vor der Anmeldung ist es wichtig, einen Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren sowie mit der Kf-zVersicherung Kontakt aufzunehmen. Wichtig: Alle Begleiter für den jugendlichen Fahranfänger müssen namentlich genannt und der Versicherung mitgeteilt werden.
Empfehlung vom Verband
Hier gibt es klare gesetzliche Vorgaben: Jeder Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt und fünf Jahre im Besitz eines gültigen Führerscheins sein; sie oder er darf maximal einen Punkt in Flensburg haben. Anders als Fahrlehrer sind Begleiter nicht befugt, ins Fahrgeschehen einzugreifen. Der Fahrlehrerverband empfiehlt deswegen sogar, dass Begleiter hinten sitzen sollten. txn
E-Quads für Senioren
Mobilität. E-Quads werden für viele Senioren zu einer praktischen und komfortablen Lösung, wenn die eigene Mobilität im Alter nachlässt. Die elektrisch betriebenen vierrädrigen Fahrzeuge bieten eine sichere, bequeme und vergleichsweise einfache Möglichkeit, weiterhin selbstständig unterwegs zu sein – sei es für den Weg zum Arzt, zum Einkaufen oder für kleine Ausflüge in der Umgebung.
Ein großer Vorteil von E-Quads ist ihre stabile Bauweise. Die vier Räder sorgen für mehr Standfestigkeit und ein sicheres Fahrgefühl. Gerade für ältere Menschen, die sich auf dem Straßenverkehr unsicher fühlen oder nicht mehr lange Strecken zu Fuß zurücklegen können, kann das ein entscheidender Pluspunkt sein.
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Das Aufladen der Batterie ist in der Regel zu Hause möglich, sodass keine regelmäßigen Tankstopps notwendig sind. Auch der Komfort spricht für E-Quads. Viele Modelle verfügen über einen bequemen Sitz, leicht erreichbare Bedienelemente und Stauraum für Einkäufe oder persönliche Gegenstände. amr-ki