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Selten, aber gefährlich

Aktuelle Empfehlung der STIKO zum Meningokokken-Schutz.

Ab sofort empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) standardmäßig auch die Meningokokken-B-Impfung. Die Impfung soll Säuglinge vor schweren Hirnhautentzündungen und Blutvergiftungen schützen. Sie ist für Kinder ab dem zweiten Lebensmonat vorgesehen und ergänzt die bereits empfohlene Impfung gegen Meningokokken C. Foto: GSK/akz-o

07.06.2025

Zum Schutz von Babys und Kleinkindern vor sehr seltenen, aber potenziell lebensgefährlichen Meningokokken-Erkrankungen hat die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Impfempfehlung erweitert. Für einen bestmöglichen Schutz wird ab sofort auch die Meningokokken-B-Impfung standardmäßig empfohlen. Bisher stand nur die Impfung gegen Meningokokken C im STIKO-Impfkalender. Die Impfungen sollten frühestmöglich durchgeführt werden, da das höchste Erkrankungsrisiko für Babys und Kleinkinder besteht, weil ihr Immunsystem noch nicht vollständig ausgereift ist. Eltern älterer Kinder sollten sich auch über Nachholimpfungen informieren. Zusätzlich möglich ist die Meningokokken-ACWY-Impfung, welche vor allem bei Reisen empfohlen wird. 

Nach Empfehlung fragen

Meningokokken-Erkrankungen sind zwar sehr selten, sie können aber innerhalb von wenigen Stunden zu einer lebensbedrohlichen Hirnhautentzündung oder Blutvergiftung mit schweren Folgen wie Narben und Amputationen führen. Die Empfehlung der STIKO hat eine hohe Relevanz, wenn es um eine Impfentscheidung geht. Vor allem aber dem Gespräch mit der Kinderärztin oder dem -arzt kommt eine entscheidende Rolle bei der Impfaufklärung zu. 

Mit ihrer Expertise tragen sie wesentlich dazu bei, dass Eltern die Unsicherheit genommen wird, für ihre Kinder eine Impfentscheidung zu treffen. Als Hilfe für das Aufklärungsgespräch steht für Eltern unter www.meningitis-bewegt.de eine Checkliste zum Download bereit. Mit einer STIKO-Empfehlung hängt auch die Kostenübernahme zusammen. Die ab sofort standardmäßig empfohlene Meningokokken-B-Impfung wurde auch schon vorher von vielen Kassen erstattet. 

Hohe Wahrscheinlichkeit

Nach der Empfehlung folgt nun der einige Monate andauernde, offizielle Prozess bis zur Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie, womit die Meningokokken-B-Impfung eine allgemeine Pflichtleistung für alle gesetzlichen Krankenkassen wird. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Kosten schon zum jetzigen Zeitpunkt erstattet werden – das kann direkt bei der eigenen Krankenkasse angefragt werden. akz-o

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