Viele von Privatpersonen betriebene Neuanlagen auf Dächern, Carports oder an Balkonen unterliegen gar keiner Besteuerung mehr. So gilt beim privaten Kauf einer Photovoltaikanlage ein Umsatzsteuersatz von null Prozent, auch auf die vom Netzbetreiber ausgezahlte Einspeisevergütung wird keine Umsatzsteuer aufgeschlagen.
Steuer ist nicht gleich Steuer
„Beim Kauf und dem Betrieb Photovoltaikanlage einer können im Prinzip folgende Steuern anfallen: Umsatzsteuer auf den Kaufpreis, Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch und die Einspeisevergütung, Ertragsteuer und Gewerbesteuer“, erklärt Steuerberater Lutz Spieker. Mit der EEG-Reform 2023 habe der Gesetzgeber aber bei Neuanlagen dafür gesorgt, dass diese Steuern bei Anlagen bis 30 kWp Leistung in aller Regel nicht mehr anfielen.
Steuerliche Behandlung von Neuanlagen
Gewerbesteuer: „Man zahlt für Anlagen bis 30 kWp nie Gewerbesteuer, da sie immer unter die Gewerbesteuer-Freigrenze von 24 500 Euro fallen", erklärt der Steuerexperte Melchior Neumann. Umsatzsteuer auf Lieferung und Installation: Sie beträgt nach Paragraf 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz null Prozent, so Neumann - wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
• Die maximale Leistung beträgt laut Marktstammdatenregister 30 kWp oder weniger.
• Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert.
Diese Umsatzsteuerbefreiung gilt nicht nur für die minimal erforderlichen Komponenten wie PV-Module und Wechselrichter, sondern auch für Installationsmaterial, Kabel oder Batteriespeicher.
Einkommensteuerbefreiung: Spieker verweist auf Paragraf 3, Nummer 72 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Demnach sind folgende Anlagen von der Einkommensteuer befreit:
• PV-Anlagen bis 30 kWp, die auf Einfamilienhäusern oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden installiert werden.
• PV-Anlagen, die auf sonstigen Gebäuden, etwa Mehrfamilienhäusern oder gewerblich genutzten Gebäuden installiert werden, mit bis zu 15 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit.
Das gilt unabhängig davon, wofür der Strom verwendet wird. Betreibt eine Person mehrere Anlagen, so können maximal 100 kWp von der Einkommenssteuer befreit sein.
Umsatzsteuer auf Einspeisevergütung: Hier greift die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Denn PV-Anlagen bis 30 kWp machen regelmäßig einen Umsatz, der unter der Kleinunternehmer-Umsatzgrenze von 22 000 Euro pro Jahr liegt. Verzichtet man nicht ausdrücklich auf diesen Kleinunternehmerstatus, ist der Gewinn aus der Einspeisevergütung deshalb umsatzsteuerfrei. Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch: Diese wird laut Spieker ebenfalls nicht fällig, weil beim Kauf der Anlage keine Vorsteuer anfalle und es daher auch keine Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe gebe (gemäß Paragraf 3 Abs. lb Satz 2 UStG). dpa
Barrieren im Bad
Badezimmerumbau Bodengleiche Duschen, Waschtische mit Haltegriffen, rutschfeste Fliesen: Für einen Badumbau, mit dem Barrieren abgebaut werden sollen, gibt es viele Gründe. Und unter Umständen auch Förderung. Doch wer zur Miete lebt, kann nicht einfach mit den Maßnahmen loslegen. Mieter müssen vorher eine Vereinbarung mit dem Vermieter treffen, sagt Anja Franz vom Mieterverein München. Doch es gibt auch eine gute Nachricht: In der Regel müsse der Vermieter Franz zufolge Maßnahmen zum altersgerechten und barrierefreien Umbau des Bades zustimmen, wenn nicht wirklich gute Gründe dagegen sprechen. dpa
Die vernetzte Küche sorgt für noch mehr Spaß beim Kochen
Innovation Immer mehr Haushaltsgeräte lassen sich in das Smart-Konzept einbinden und über Smartphone, Tablet, Smartwatch oder Sprachbefehl steuern.
Mit dem Smartphone morgens schon aus dem Bett heraus die Kaffeemaschine starten, mittags per App den Backofen einschalten und später von unterwegs einen Blick in den Kühlschrank werfen - intelligente Geräte machen eine zunehmende Vernetzung in der Küche möglich. „Die smarte Küche erleichtert die tägliche Küchenarbeit und sorgt für viel Freude beim Kochen“, stellt Volker Irle, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft. Die Moderne Küche e. V. (AMK), fest. „Immer mehr Haushaltsgeräte lassen sich in das Smart-Konzept einbinden. Möglich ist darüber hinaus mittels passender Schnittstellen auch eine Verknüpfung mit dem gesamten Smart-Home-Konzept in den eigenen vier Wänden.“ Per App kann unter anderem der Garprozess im Backofen überwacht werden. In die Decke des Garraums ist eine Kamera eingebaut, die Fotos des Garguts auf das Smartphone oder Tablet sendet. Wenn nötig, können die Einstellungen des Backofens über das mobile Endgerät angepasst werden. Bei speziellen Backöfen achtet ein Bräunungssensor darauf, dass Brötchen oder Lasagne nicht zu dunkel werden. Neuerdings verfügbar ist eine KI-gesteuerte Erkennung von Gerichten: Bestimmte Speisen werden per Künstlicher Intelligenz erkannt und die entsprechenden Programme für die Zubereitung vorgeschlagen. Zudem messen integrierte Sensoren den Feuchtigkeitsgehalt im Ofen und passen bei Bedarf die Temperatur an. Auch lässt sich das vernetzte Gerät jederzeit von unterwegs starten. Die App hält zudem eine Reihe von Rezeptvorschlägen bereit, deren Vorgaben zum Garprozess direkt an den Backofen übertragen werden können. Selbst wenn erst noch andere Handgriffe zu erledigen sind, lassen sich die WLAN-fähigen Kochfelder schon einmal per Sprachbefehl starten. Dank der Kommunikation der Geräte untereinander aktiviert sich auch die Dunstabzugshaube, sobald mit dem Kochen begonnen wird. Über das Kochfeld kann die Abluftleistung gesteuert werden. Damit der Inhalt des Kochtopfs nicht mehr überkocht, misst ein im Kochfeld verbauter Sensor die Temperatur im Inneren des Tops und sorgt dafür, dass die gewünschte Temperatur gehalten wird. Wer unsicher ist, ob die Kochfelder auch wirklich ausgeschaltet sind, kann sich von unterwegs über das Appvergewissern. Keine lästigen Fingerabdrücke mehr am Kühlschrank dies wird durch ausgefeilte Assistenzsysteme möglich: Die Kühlschranktür öffnet sich per Sprachsteuerung oder durch leichten Druck, ohne dass vom Kochen verschmutzte Hände zum Einsatz kommen. Eine in den Kühlschrank integrierte Kamera erlaubt von überall einen Blick auf den Inhalt. Dies erweist sich zum Beispiel dann als praktisch, wenn beim Einkauf im Supermarkt die Zutaten für das Abendessen geplant werden müssen. Wird versehentlich die Tür des Kühl- oder Gefrierschranks nicht richtig WLAN-geschlossen, erfolgt eine Warnmeldung auf das Smartphone. Auch die Bedienung der Waschmaschine wird durch die Vernetzung über den heimischen Router spürbar erleichtert. Per App kann der Waschvorgang programmiert und gestartet werden. Auf Grundlage von Angaben zur Art der Wäsche und zu Verschmutzungen werden sogar Wasch- und Fleckenprogramme empfohlen. Bei Beendigung des Waschvorgangs folgt eine Information auf das Smartphone. Gibt es keine Möglichkeit, die Wäsche direkt aus der Maschine zu nehmen, kann der Knitterschutz über die App verlängert werden. Besteht eine Vernetzung über ein Energiemanagementsystem, setzt sich die Waschmaschine genau dann in Gang, wenn die eigene Photovoltaikanlage gerade Strom produziert. Auch Trockner, Geschirrspüler oder Saugroboter starten in diesem Fall automatisch ihren Betrieb. „Die ganzheitliche Hausvernetzung er effiziente möglicht eine Stromnutzung und sorgt für viel Komfort. Für die Beratung zu den intelligenten Lösungen stehen die Experten im Fachhandel zur Verfügung“, stellt AMK-Geschäftsführer Volker Irle fest. amk/hü