Nur ein Drittel hat den eigenen Nachlass geregelt

Helfer in schweren Stunden

Nur ein Drittel hat den eigenen Nachlass geregelt

Expertenrat: Es gibt keinen zu frühen Zeitpunkt, um sich darüber Gedanken zu machen, was mit Hab und Gut im Ernstfall geschehen soll.

07.02.2026

Nur rund jede dritte volljährige Person in Deutschland hat bereits ein Testament aufgesetzt oder einen Erbvertrag geschlossen, um zu regeln, was nach dem eigenen Tod mit dem Vermögen geschehen soll. Das ist das Ergebnis einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Forums für Erbrecht. Wenig verwunderlich dabei: Je älter die Befragten, umso eher haben sie sich um ihren letzten Willen gekümmert. In der Altersgruppe 60 plus haben knapp sechs von zehn Befragtenbereits ein entsprechendes Schriftstück aufgesetzt, während das in der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen lediglich jeder 33. gemacht hat. Dabei gibt es laut Milan Bayram von der Bundesnotarkammer gar keinen zu frühen Zeitpunkt, um sich über den eigenen Nachlass Gedanken zu machen. 

Wer selbst in der Hand haben möchte, was mit dem eigenen Hab und Gut im Ernstfall geschehen soll, der benötigt ein Testament oder einen Erbvertrag. Ein eigenes Testament zu errichten, ist dabei gar nicht kompliziert. Grundsätzlich reicht es, den eigenen Willen handschriftlich niederzuschreiben und das Dokument zu unterzeichnen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, dass das Testament wirklich gültig ist, kann auch einen Notar dafür konsultieren. Für einen Erbvertrag ist das sogar zwingend erforderlich. dpa