Die Ausbildung, das ist ein erster Schritt in Richtung Erwachsenenleben: arbeiten, das erste Geld und jede Menge Papierkram. Was muss vorher erledigt werden, was ändert sich sofort, was sollte man wissen? Ein Überblick von A bis Z.
Ärztliche Untersuchung
Wer zu Beginn der Ausbildung noch nicht 18 ist, muss sich untersuchen lassen. Ein Arzt überprüft dann, ob man für die jeweilige Ausbildung körperlich geeignet ist und stellt eine Bescheinigung aus.
Auszug
Die Ausbildung ist ein neuer Lebensabschnitt - und manchmal mit einem Auszug in die eigenen vier Wände verbunden. Doch die Kosten für die Miete sind mit der Ausbildungsvergütung nicht immer leicht zu stemmen. Unter Umständen können Auszubildende, die nicht mehr zu Hause leben, dann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommen. Möglich ist das etwa für Azubis, deren elterliche Wohnung mehr als zwei Stunden vom Ausbildungsbetrieb entfernt liegt - inklusive notwendiger Wartezeiten auf Bus oder Bahn.
Azubis, deren Eltern näher am Ausbildungsbetrieb leben, können BAB bekommen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind und nicht mehr zu Hause leben. Auch wer verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist oder selbst Kinder hat, kann den Zuschuss dann bekommen.
Gut zu wissen: Wer eine schulische Ausbildung macht, zum Beispiel zur Physiotherapeutin, bekommt keine BAB. Hier kann unter Umständen BAföG infrage kommen.
Kindergeld
Im Regelfall werden die aktuell 250 Euro Kindergeld weiter an die Eltern ausgezahlt, informiert der DBG.
Aber: Wenn der oder die Auszubildende nicht mehr bei den Eltern wohnt, sind diese verpflichtet, es weiterzugeben.
Krankenkasse
Waren Auszubildende bisher familienversichert, muss die Krankenkasse zwar nicht gewechselt werden, aber der Status ändert sich.
Der DGB rät: „Setzen Sie sich dafür mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu besprechen.“ Die Krankenkasse stellt dann einen Nachweis über eine eigene Mitgliedschaft aus, die dem Ausbildungsbetrieb vorgelegt werden muss.
Versicherungsnummer:
„Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin erhält ein Schreiben des Rentenversicherungsträgers, in dem die Sozialversicherungsnummer mitgeteilt wird“, sagt Julian Uehlecke, DGB-Jugendreferent. Diese Nummer müssen Auszubildende bei Einstellung im Ausbildungsbetrieb angeben, damit sie bei den Sozialversicherungsträgern gemeldet werden können.
Urlaub
Klar, auch Urlaub gehört zur Ausbildung. Auszubildende, die zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt sind, haben bei einer Fünf-Tage-Woche einen gesetzlichen Anspruch auf 25 Urlaubstage, wer noch nicht 17 ist, auf 23 und unter 18-Jährige auf 21 Tage. Sind Sie volljährig, haben Sie bei einer Fünf-Tage-Woche einen gesetzlichen Anspruch auf 20 Urlaubstage.
Zeugnis
Der Ausbildungsbetrieb muss das Zeugnis auf Papier ausstellen - mit Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung, die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Verlangen können Azubis auch, dass der Betrieb Angaben über Verhalten und Leistung ins Zeugnis aufnimmt. dpa