Es gibt keine Online-Scheidung

Recht und Steuer

Es gibt keine Online-Scheidung

Recht: Mündliche Verhandlung mit persönlicher Anhörung der Eheleute vor Gericht ist zwingend.

Eine Online-Scheidung gibt es nicht. Foto: Prostock-Studio/stock.adobe.com

16.02.2026

Bundesweit tätige Kanzleien bieten über das Internet günstige Online-Scheidungen an. Dabei wird beworben, dass Geld, Zeit und Wege gespart werden. Eine Scheidung darf nur über einen Anwalt beantragt werden. Auch die ortsansässigen Anwälte reichen den Scheidungsantrag nebst nötiger Anlagen beim Familiengericht digital ein und kommunizieren, wenn der Mandant es wünscht und auf wegeverursachenden Kontakt verzichten möchte, zügig per Mail, Kontaktformular oder Telefon. 

Für den zeitlichen Ablauf bei Gericht ist es nicht entscheidend, ob Kanzleien über einen Online-Service oder Anwälte vor Ort den Antrag einreichen. 

Mögliche Abweichungen

Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt maßgeblich davon ab, wie lange es dauert, die für den Versorgungsausgleich nötigen Rentenauskünfte der Rententräger einzuholen.

Davon darf das Gericht nur abweichen, wenn die Eheleute eine zuvor notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung schließen, mit der wechselseitig auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet wird oder aber im Scheidungsverfahren beide Eheleute anwaltlich vertreten werden und vor Gericht zu Protokoll den Verzicht erklären.

Keine Ersparnis

Auch der Weg zum Gericht ist unvermeidbar. Die mündliche Verhandlung, in der die Eheleute zum Trennungszeitpunkt und zu der Frage, ob sie die Ehe für gescheitert halten, vom Gericht persönlich anzuhören sind, ist zwingend. Dafür beauftragen Online-Kanzleien dann doch Anwälte vor Ort mit der Terminsvertretung. Häufig warten die Mandanten vor Gericht nervös und unvorbereitet auf einen ihnen nicht bekannten Anwalt. Da alle Anwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz aus dem Verfahrenswert, den das Gericht festsetzt, ihre gesetzlichen Gebühren berechnen, kann über die Online-Scheidung auch kein Geld gespart werden. 

Falsches Versprechen

Es wird versprochen, dass ein bis zu 30 Prozent günstigerer Wert und damit günstigere Gebühren anfallen. Das ist jedoch ein falsches Versprechen, denn dieses Begehr lehnt das Gericht regelmäßig ab.

Am Ende werden also im eigenen Gebühreninteresse mit falschen Versprechungen online bundesweit die eher einfachen Fälle der einvernehmlichen Scheidungen abgeworben und die Mandanten, die sich für fortschrittlich gehalten haben, haben weder Zeit noch Geld noch Wege gespart. Die persönliche Betreuung und Beratung vor Ort kostet nicht mehr und sichert ab, dass wirklich alle Interessen des Mandanten gewahrt werden. RAin Sandra Nakonz