„Der Internationale Tag der Pflegenden ist kein Feiertag – aber ein Tag, der der Pflegeprofession gehört. Ein Tag, der erinnert: In der Pflege stecken Stärke, Professionalität und Menschlichkeit. Und es ist höchste Zeit, genau das auch politisch und gesellschaftlich abzusichern.“ Das sagte Christina Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerates bereits im vergangenen Jahr zum gleichnamigen Anlass. Und es folgten einige Taten in die richtige Richtung:
Vergrößerung des Kompetenzbereiches
Zum 1. Januar 2026 trat das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) (Pflegekompetenzgesetz) in Kraft und brachte wesentliche Änderungen: Pflegefachkräfte erhalten mehr Kompetenzen, Dokumentationspflichten werden reduziert und digitale Pflegeanwendungen (DiPA) werdene seitdem stärker gefördert.
Mindestlohn steigt ab Juli
Außerdem steigt der Pflegemindestlohn in Deutschland zum 1. Juli 2026 und erneut 2027 in zwei Schritten für alle Qualifikationsstufen.
Ab dem 1. Juli erhalten Pflegehilfskräfte mindestens 16,52 Euro/Std., qualifizierte Hilfskräfte 17,80 Euro/Std. und Pflegefachkräfte 21,03 Euro/Std.. Die Erhöhung wurde von der Pflegekommission empfohlen, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. pm/jr
Abtretungserklärung
Mit einer sogenannten Abtretungserklärung, die Pflegebedürftige dem jeweiligen Pflege- oder Betreuungsdienst ausstellen können, ermächtigen sie diesen, selbst mit der Pflegekasse abzurechnen. Das befreit einen von lästigen Antragstellungen, berge allerdings auch eine Gefahr, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Verbraucherschützerin Verena Querling beobachtet, dass Anbieter dann häufig Leistungsbudgets bei den Kassen abrufen, ohne dass Pflegebedürftige das „nachvollziehen konnten oder überhaupt davon erfahren haben“.
Besser sollte sich die Abtretungserklärung auf eine bestimmte, zeitlich begrenzte Leistung beschränken, wie zum Beispiel dem Pflegezuschuss und zudem getrennt vom eigentlichen Pflegevertrag behandelt werden. dpa