Richtig versichert

Tierisch gut - HUND, KATZE & CO.

Richtig versichert

Ratgeber: Hund ist nicht in der Privathaftpflicht geschützt.

19.11.2024
Wenn der Hund Schäden verursacht, ist eine eigene Versicherung für Hundehalter oft unerlässlich. Foto: Christin Klose/dpa-mag
Wenn der Hund Schäden verursacht, ist eine eigene Versicherung für Hundehalter oft unerlässlich. Foto: Christin Klose/dpa-mag

Zerstört ein Hund den Zaun des Nachbarn oder verletzt er sogar Personen, sind Tierhalter grundsätzlich dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Anders als Kleintiere, also Hasen, Katzen oder Vögel, sind Hunde nicht in der Privathaftpflicht mitversichert. Für Hunde und auch für Pferde gibt es eine eigene Tierhalterhaftpflicht, heißt es auf der Internetseite des Industrieverbandes Heimtierbedarf (IVH). Haftpflichtversicherungen greifen generell bei Schäden an Fremden oder deren Eigentum, die nicht vorsätzlich entstanden sind, erklärt der Versicherungsexperte. Dazu können Bisswunden gehören, aber auch die Folgen eines Fahrradsturzes. Verursacht das eigene Tier jedoch in der eigenen Wohnung Schäden, muss der Halter selbst dafür aufkommen. Wer vor einigen Jahren eine Versicherung abgeschlossen hat, sollte seinen Schutz überprüfen. Die Versicherungssumme sollte mittlerweile zwischen zehn und fünfzig Millionen liegen. 

Zudem sollte die Klausel enthalten sein, dass die Versicherung auch bei einem Verstoß gegen die Halterpflichten greift - also wenn der Hund nicht an der Leine geführt wurde. Wenn Bekannte zwischenzeitlich auf das Tier aufpassen, sollten sie mitversichert sein. Auch Auslandsaufenthalte und ungewollte Deckakte sollten beim Schutz inklusive sein. dpa-mag

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