Am Sonnabend, 20. Dezember, können sich Weihnachtsfreunde auf ein Highlight freuen. Von 15 bis 18 Uhr öffnet sich das Türchen des Lebendigen Adventskalenders am Bismarckturm im Spremberger Stadtpark. Veranstalter ist die Stadt Spremberg in Zusammenarbeit mit Eventlocation, Cateringservice und Gaststätte „Schilfhütte“ und dem „Kultursonntag“.
Panorama genießen
Vom Bismarckturm besteht die Möglichkeit, den Lichterglanz der Stadt von oben aus der perfekten Perspektive zu genießen. Der Eintritt zum Turm ist an diesem Tag kostenfrei. Für die passende musikalische Untermalung an diesem Tag sorgen der Spremberger „Micha“ und Reiner Cornelsen, die auf die bevorstehende Weihnachtszeit einstimmen. Es gibt Spiele und Rätsel. Auch der Weihnachtsmann kommt mit seinem Engel vorbei.
Leckeres Angebot
Kulinarisch verwöhnt wird mit vielfältigen Speisen und Getränken, darunter etwa mit Glühwein, Kakao, Lumumba, Bratwurst, Plinsen und vielen Dingen mehr. Als „Süßes danach“ gibt es Marshmallow am Lagerfeuer. pm/ari
Punsch oder Glühwein
Insider: Was die beiden Getränke unterscheidet.
Manche reagieren allergisch darauf, wenn man den Punsch als Glühwein oder gar Bowle bezeichnet. Dabei gibt es eine charmantere Art als es Ekel Alfred in der Kultserie „Ein Herz und eine Seele“ vormacht. Während Alfred Tetzlaff letztlich nur Rum erhitzt, wird Punsch traditionell aber aus fünf Zutaten gemacht: Tee oder Wasser, Zucker, Gewürze, Zitrone und Arrak. „Für Punsch gibt es keine gesetzlich festgelegte Rezeptur, da kann sich vieles verbergen“, klärt Katharina Holthausen von der Verbraucherzentrale Bayern auf. Unter der Bezeichnung Punsch könnten auch Getränke verkauft werden, die Fruchtsaft, Wein, Rum oder andere Branntweine enthalten – ebenso Aromen und weitere Zusatzstoffe. Anders verhält es sich bei Glühwein - der ist klar definiert. Ob auf dem Weihnachtsmarkt oder fertig in Flaschen abgefüllt, muss er bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen. Er darf ausschließlich Wein, Zucker und Gewürze wie Zimt und Nelken enthalten und muss einen Alkoholgehalt zwischen 7 und 14,5 Volumenprozent aufweisen. Zum Würzen sind auch Aromastoffe und Aromaextrakte erlaubt. Farbstoffe hingegen sind verboten. Eine Ausnahme sind Fruchtglühweine: Kirsch- oder Heidelbeerglühweine werden aus dem jeweiligen Fruchtwein hergestellt und dürfen zusätzlich Fruchtsaft enthalten. Mittlerweile gibt es als Alternative auch alkoholfreie Varianten. Wird aber alkoholfreier Wein mit Glühweingewürzen versetzt, darf er nicht als „alkoholfreier Glühwein“ bezeichnet werden. Darauf weist das Deutsche Weininstitut (DWI) hin. Stattdessen dürfe so ein Gebräu nur etwa „aromatisiertes Getränk aus alkoholfreiem Rotwein“ heißen.
Glühwein aus der Flasche: Warum dafür das Handy nützen kann
Wer Glühwein in der Flasche kaufen möchte, sollte beim Einkauf sein Smartphone bereithalten, empfiehlt Verbraucherschützerin Holthausen. Denn seit 2023 seien Hersteller verpflichtet, über die Zutaten und Nährwerte ihres Glühweins zu informieren. Diese Angaben dürfen statt auf dem Etikett auch digital über einen QR-Code auf dem Etikett bereitgestellt werden. Direkt auf der Flasche angegeben sein müssen lediglich grundlegende Informationen wie der Alkoholgehalt und der Gesamtenergiegehalt.
Flaschen aus dem Vorjahr?
Wer noch ungeöffnete Glühwein-Flaschen aus dem vergangenen Jahr oder älter übrig und im Keller gelagert hat, hat schon mal den richtigen Lagerort gewählt - denn kühl und dunkel ist er Dank Säure und Alkohol über Jahre haltbar. „Desto höher der Alkoholgehalt, desto besser lässt er sich aufbewahren“, sagt Lebensmittelexpertin Anja Schwengel-Exner, ebenfalls von der Verbrauchzentrale Bayern. Sie schätzt die Haltbarkeit auf 2 bis 3 Jahre. Höhere Temperaturen oder Temperaturschwankungen können allerdings die Aromen zerstören und die Haltbarkeit deutlich verringern - etwa wenn die Flasche das ganze Jahr in einem Regal gestanden hat, auf dem regelmäßig die pralle Sonne scheint. Anzeichen für Verderb sind eine trübe Farbe, Schimmelbildung, ungewöhnlicher Geruch oder ein Essiggeschmack - dann sollte er nicht mehr konsumiert werden. Bereits geöffnete Flaschen sollten im Kühlschrank aufbewahrt und innerhalb einer Woche aufgebraucht werden. dpa-mag