Badumbau. Für einen Badumbau, mit dem Barrieren abgebaut werden sollen, gibt es viele Gründe. Und eventuell auch Förderung. Doch wer zur Miete lebt, kann nicht einfach loslegen. Mieter müssen vorher eine Vereinbarung mit dem Vermieter treffen, sagt Anja Franz vom Mieterverein München.Â

„Ohne seine Genehmigung dürfen keine Eingriffe in die Bausubstanz der Häuser vorgenommen werden.“ Doch es gibt auch eine gute Nachricht: In der Regel müsse der Vermieter Franz zufolge Maßnahmen zum altersgerechten und barrierefreien Umbau des Bades zustimmen, wenn nicht wirklich gute Gründe dagegen sprechen. dpa