Stahl, Beton, freiliegendes Mauerwerk und Metall, das von einer Rostschicht überzogen ist - das ist der klassische Material-Mix stillgelegter Fabriken oder Lagerhallen, die heute oft zu Wohnzwecken genutzt werden. Wangentreppen wie zum Beispiel „Loft“ von Treppenmeister bilden dazu das Pendant. Während die Stufen aus Holz sind, bestehen die Wangen aus einem Verbundwerkstoff, der farblich individuell gestaltet werden kann.
„Besonders gefragt sind dabei Grautöne, die optisch wie Beton oder Metall wirken“, sagt Thomas Köcher, Chef der Treppenmeister-Partnergemeinschaft. Vorteilhaft wirkt sich auch das niedrigere Eigengewicht gegenüber einer Stahlwange aus. Die geringere Materialstärke des Verbundstoffs lässt die Wange graziler wirken.
Geländer im Fokus
Vor allem das Geländer eröffnet viele Gestaltungsmöglichkeiten: Die Stäbe sind in dunklem Flachstahl und als Rundstäbe aus Edelstahl erhältlich. Die Fläche dazwischen kann mit Glas oder - wie bei einer Reling - mit einem gedrehten Drahtseil gefüllt werden. Beim Handlauf besteht die Wahl zwischen Stahl und Holz.
Die Loft-Treppe hat das Zeug, zum Blickfang zu werden. Sie kann große Wohnflächen optisch strukturieren, macht aber auch in Maisonette-Wohnungen und zweigeschossigen Häusern eine gute Figur. Durch ihre Variabilität ist sie in der Lage, sich dem Stil der jeweiligen Einrichtung anzupassen. Die Holzstufen können übrigens auch so gestaltet sein, als wären sie aus Beton gegossen. Gleichzeitig bewahrt sich die Treppe auf diese Weise alle Vorteile, die Holz als Material mit sich bringt. Die Stufen sind fußwarm und leise im Auftritt. Und sollte einmal etwas beschädigt sein, können einzelne Teile unkompliziert ersetzt werden. pr-jäger
Heizung prüfen
Immobilien Eigentümer größerer Wohngebäude müssen bald die Heizung prüfen lassen. Daran erinnert die Initiative Zukunft Altbau. Werden dabei Mängel, also wesentliche Energieverluste festgestellt, muss die Heizung optimiert werden, so schreibt es die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vor. Die neue gesetzliche Vorgabe gilt für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohnungen, die eine wassergeführte Heizung haben.
Rechtzeitig planen
Ab Oktober 2009 eingebaute Heizungen müssen spätestens nach 16 Betriebsjahren überprüft werden. Bei älteren Heizungen ist bis September 2027 Zeit.
Das heißt konkret: Wer die Heizung am 1. Oktober 2009 hat einbauen lassen, muss die Prüfung bis zum 30. September 2025 vorweisen können.
Das scheint noch lange hin, aber um keine Terminprobleme zu bekommen, rät die Initiative, die Prüfung rechtzeitig zu planen. dpa