Stärkung der Pflegekräfte

Tag der Pflege

Stärkung der Pflegekräfte

Unterstützung: Zum Aktionstag geht es vor allem um die ökonomische Gleichstellung in der Branche.

Zum Tag der Pflegenden gilt es, die Arbeit der Pflegekräfte ins Licht zu rücken. Anerkennung und Wertschätzung sollten dem aber das ganze Jahr folgen. Foto: Halfpoint - stock.adobe.com

12.05.2026

„Der Internationale Tag der Pflegenden ist kein Feiertag – aber ein Tag, der der Pflegeprofession gehört. Ein Tag, der erinnert: In der Pflege stecken Stärke, Professionalität und Menschlichkeit. Und es ist höchste Zeit, genau das auch politisch und gesellschaftlich abzusichern.“ Das sagte Christina Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerates bereits im vergangenen Jahr zum gleichnamigen Anlass. Und es folgten einige Taten in die richtige Richtung: 

Vergrößerung des Kompetenzbereiches

Zum 1. Januar 2026 trat das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) (Pflegekompetenzgesetz) in Kraft und brachte wesentliche Änderungen: Pflegefachkräfte erhalten mehr Kompetenzen, Dokumentationspflichten werden reduziert und digitale Pflegeanwendungen (DiPA) werdene seitdem stärker gefördert. 

Mindestlohn steigt ab Juli

Außerdem steigt der Pflegemindestlohn in Deutschland zum 1. Juli 2026 und erneut 2027 in zwei Schritten für alle Qualifikationsstufen.

Ab dem 1. Juli erhalten Pflegehilfskräfte mindestens 16,52 Euro/Std., qualifizierte Hilfskräfte 17,80 Euro/Std. und Pflegefachkräfte 21,03 Euro/Std.. Die Erhöhung wurde von der Pflegekommission empfohlen, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. pm/jr


Flexiblere Ausbildung

Menschen beruhigen und manchmal trösten, Medikamente verabreichen, bei der Körperpflege helfen und mit Ärzten sprechen: Wer in der Pflege arbeitet, braucht neben fachlichem Know-how auch Einfühlungsvermögen und Kommunikationsfähigkeiten. Jedes Jahr im Mai macht der Tag der Pflege darauf aufmerksam, wie anspruchsvoll und vielseitig die Arbeit in diesem Berufsfeld ist. 

Ausbildungsordnung flexibler und differenzierter

Seit einigen Jahren nimmt darauf auch die Ausbildungsordnung Rücksicht: Die getrennten Ausbildungswege für die Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege sind Geschichte. Sie wurden ersetzt durch die einheitliche Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann. Nun stehen in den ersten beiden Jahren der dreijährigen Ausbildung Inhalte auf dem Lehrplan, die für alle Pflegeberufe relevant sind: medizinisches Wissen und pflegerische Basics, aber auch Kommunikation mit den gepflegten Menschen und mit Ärzten. 

Praxiswissen unter Anleitung

Die Auszubildenden schnuppern dabei auch ganz praktisch in unterschiedliche Pflegebereiche hinein. Sie lernen beispielsweise die Arbeit in Seniorenheimen, in psychiatrischen Einrichtungen oder im Krankenhaus kennen. Dieses breite Wissen sorgt dafür, dass Pflegefachkräfte nachher beruflich sehr flexibel sind. Wer möchte, kann sich trotzdem im dritten Jahr auf Altenpflege oder Kinderkrankenpflege spezialisieren; alle anderen führen die Ausbildung genauso breit aufgestellt zu Ende. 

Ausbildung ohne Gebühren

Die generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachkraft ist in Deutschland kostenlos (kein Schulgeld) und wird über drei Jahre hinweg vergütet. Sie führt zu einem EU-weit anerkannten Abschluss, der Arbeit in allen Pflegebereichen ermöglicht. Auszubildende erhalten eine überdurchschnittliche Ausbildungsvergütung. Wer sich für die berufliche Laufbahn als Pflegefachkraft interessiert, sollte einen mittleren Schulabschluss mitbringen. Genauso wichtig sind das Interesse an Menschen und die Lust darauf, im Team zu arbeiten. txn


Abtretungserklärung mit Vorsicht

Wer Leistungen von einem Pflegedienst in Anspruch nimmt, muss dafür bezahlen. Pflegebedürftige Menschen bekommen allerdings regelmäßig Unterstützung von der Pflegekasse. Einziger Nachteil: Betroffene gehen meist zunächst in Vorleistung und müssen anschließend bürokratischen Aufwand betreiben, um an das Geld von der Pflegekasse zu kommen.

Das geht auch einfacher - mit einer sogenannten Abtretungserklärung, die Pflegebedürftige dem jeweiligen Pflege- oder Betreuungsdienst ausstellen können. Damit können Anbieter direkt selbst mit der Pflegekasse abrechnen und übernehmen sämtliche Kommunikation. Das berge allerdings auch eine Gefahr, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Pflegevertrag getrennt unterschreiben

Verbraucherschützerin Verena Querling beobachtet, dass Anbieter, denen eine solche Abtretungserklärung gegeben wurde, häufig Leistungsbudgets bei den Kassen abrufen, ohne dass Pflegebedürftige das „nachvollziehen konnten oder überhaupt davon erfahren haben“. 

Wer eine Abtretungserklärung abgibt, kann nicht mehr selbstständig und flexibel nach Bedarf über die Budgets verfügen. Besser sollte sich die Abtretungserklärung auf eine bestimmte, zeitlich begrenzte Leistung beschränken - zum Beispiel den Entlastungsbetrag zur Aufstockung eines Tagespflegebesuchs. Zudem sollten Pflegevertrag und Abtretungserklärung immer getrennte Verträge sein. dpa