Tausende Jugendliche beginnen jedes Jahr eine Ausbildung zur Kauffrau bzw. zum Kaufmann im Einzelhandel. Diese Ausbildung gehört zu den beliebtesten in Deutschland.
In diesem Beruf hat man besonders hinter den Kulissen eines Geschäfts alle Hände voll zu tun – etwa, wenn der Einkauf geplant, neue Ware bestellt oder Lieferungen entgegengenommen werden müssen. Darüber hinaus führt man Marktanalysen durch und plant darauf aufbauend, welche Produkte ins Sortiment aufgenommen werden sollten. Das bedeutet aber nicht, dass man nicht auch im Verkaufsraum vorzufinden bist, um Kunden zu beraten und die Verkaufsregale ansprechend zu befüllen.
Wie sieht der Berufsalltag konkret aus?
Morgens kommt man schon vor Beginn der Ladenöffnung ins Geschäft und bereitet die Ware vor. Mit den Kollegen stimmt man sich ab, wer welche Aufgaben übernimmt. Im Laufe des Tages ist es möglich, dass man zwischen Verkaufsraum und Kasse hinund herwechselt.
Einzelhandelskaufleute kommunizieren viel und müssen stets freundlich bleiben. Je nach Geschäftspolitik werden die Kunden gesiezt oder geduzt, das muss man verinnerlichen und lernen.
Bei der Beratung achtet man darauf, was der Kunde sich vorstellt und weiß auch, wie es um Garantieansprüche und Zubehör steht. Ist die Schicht zu Ende, rechnet man die Kasse ab. Schließt auch der Laden, muss noch aufgeräumt, Werbeschilder wieder zurückgestellt und abgeschlossen werden.
Die Bedingungen für diese Ausbildung
Viele Einzelhandelskaufleute arbeiten in Schichten und werden so auch samstags eingesetzt. Es gibt natürlich zwei freie Tage pro Woche, aber nicht immer als klassisches Wochenende. Insofern muss man zeitlich flexibel sein.
Kauffrau im Einzelhandel bzw. Kaufmann im Einzelhandel kann man theoretisch mit jedem Schulabschluss oder sogar ohne Abschluss werden. Etwa die Hälfte der Azubis startet mit einem mittleren Schulabschluss. Ungefähr ein Drittel der Azubis hat einen Hauptschulabschluss und ein kleinerer Teil der Betriebe findet es nicht so wichtig, welchen Abschluss man hat.
Der Arbeitsort kann genauso gut ein Lebensmittelgeschäft wie ein Modehaus oder Baumarkt sein. cr / www.azubiyo.de
Rechtzeitig aktiv werden
Hinweis: Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis 31. März 2026 der Arbeitsagentur melden.
Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2025 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2026 eingegangen sein. Die Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige auf elektronischem Wege. Kostenlose Software unterstützt Arbeitgeber bei elektronischer Anzeige. Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung. Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- bzw. Inklusionsamt zu leisten. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit IW-Elan berechnen. Die Höhe der Ausgleichsabgabe wird regelmäßig angepasst. Für das kommende Jahr wurden die Staffelbeträge erhöht. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen eingesetzt. Der Arbeitgeber-Service steht den Betrieben bei auftretenden Fragen gerne für Beratungen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung. Er ist unter der kostenlosen Nummer 0800 4 555520 erreichbar. pm/ari