Erschöpfung, Schmerzen, psychische Probleme: Nehmen diese Beschwerden im Familienalltag Überhand, kann eine Mutter-Kind-Kur oder eine Vater-Kind-Kur helfen. Ist man gesetzlich versichert, trägt die Krankenversicherung die Kosten für die Kur. Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Ist man privat versichert, sollte man im Vertrag nachschauen, ob die Versicherung die Kosten übernimmt.
Medizinische Voraussetzungen müssen gegeben sein
Egal ob privat oder gesetzlich: Damit die Krankenkassen die Kur zahlen, müssen die medizinischen Voraussetzungen dafür erfüllt sein. Die Bandbreite an gesundheitlichen Beschwerden, die zur Kur berechtigen, ist dabei groß vom Hörsturz über Rückenschmerzen bis hin zu psychischen Problemen.
Wichtig ist aber, dass sich die Probleme aus der Elternrolle oder der Familiensituation ergeben. Konkret kann das ein Todesfall in der Familie sein, eine Trennung oder auch die Doppelbelastung durch Job und Kindererziehung.
Stiftung Warentest empfiehlt, Hausarzt oder Hausärztin die gesundheitlichen Probleme und die Familiensituation genau zu schildern. So kann eine Verordnung einer Vorsorge- oder Reha-Maßnahme ausgestellt werden. Diese reichen Betroffene anschließend bei ihrer Krankenkasse ein.
Bei Ablehnung nicht mit dem Widerspruch zögern
Hat auch das Kind Erkrankungen, die in der Kurklinik behandelt werden sollen, müssen Eltern zusätzlich ein Attest vom Kinderarzt oder der Fachärztin einholen. Das wird ebenfalls bei der Krankenkasse eingereicht.
In aller Regel entscheiden Krankenkassen innerhalb von drei Wochen über die Bewilligung der Kur. Lehnt die Kasse ab, rät die Stiftung Warentest dazu, Widerspruch einzulegen. In vielen Fällen sei das erfolgreich.
Für mehr Glück im zweiten Versuch fügt man dem Widerspruch ein neues ärztliches Attest bei. Das begründet idealerweise die medizinische Notwendigkeit der Kur noch besser. Zudem sollten Betroffene beachten, dass der Widerspruch innerhalb eines Monats nach der Ablehnung bei der Krankenkasse eingehen muss.
Ist die Kur genehmigt, müssen Eltern sich nicht um finanzielle Nachteile sorgen. Für die Dauer der Kur - in aller Regel drei Wochen - sind sie krankgeschrieben. Sie bekommen also ihren Lohn weiterhin gezahlt und müssen auch keinen Urlaub nehmen. dpa