Regelmäßiges Lüften und ausreichendes Heizen sind für ein gesundes Raumklima unerlässlich. Reicht normales Lüften nicht aus oder ist es aus Zeitmangel oder wegen baulicher Gegebenheiten nur schwer möglich, kann eine kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung wirkungsvoll Abhilfe schaffen. Sie sorgt kontinuierlich für frische und gesunde Raumluft, ohne dass wertvolle Heizenergie verloren geht. Eine integrierte Wärmerückgewinnung entzieht der nach außen abgeführten, „verbrauchten“ Raumluft die darin enthaltene Wärme und nutzt sie zur Temperierung der von außen einströmenden Frischluft. So wird ein effizienter Luftaustausch ermöglicht, der sowohl das Raumklima verbessert als auch Energie spart und Schimmelbildung vorbeugt. epr/hü
Haus bleibt versichert
Immobilien. Haus ge- oder verkauft? Dann braucht der neue Eigentümer der Immobilie sich vorerst keine Sorgen um den Versicherungsschutz zu machen. Denn bei einem Eigentumsübergang geht auch die Wohngebäudeversicherung auf den neuen Eigner über. So sieht es das Gesetz vor. Das soll einen nahtlosen Versicherungsschutz gewährleisten und verhindern, dass Eigentümer durch unvorhersehbare Gefahren in finanzielle Not geraten.
Neue Eigentümer sind deswegen aber nicht auch in Zukunft dem Tarif des Vorgängers ausgeliefert. Ihnen steht nach dem Kauf ein Sonderkündigungsrecht zu, entweder sofort oder zum Ende des Versicherungszeitraums - je nachdem, was der Vertrag vorsieht. Im Erbfall gilt dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zufolge hingegen kein Sonderkündigungsrecht. Mit Annahme der Erbschaft treten Erben automatisch in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein - und können daher nur ordentlich zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. dpa/hü